Fakten und Hintergründe
Das Radler wurde “erfunden” von einem der großen Münchner Originale der Gastronomie, dem Wirt Franz Xaver Kugler.
Kugler war eigentlich Gleisarbeiter. Er verdiente sein Geld an der Strecke München-Holzkirchen, die gegen Ende des vorigen Jahrhunderts zweigleisig ausgebaut wurde. Die Arbeit war hart, die nächste Wirtschaft weit und so kam Franz-Xaver Kugler auf die Idee, die Bierversorgung seiner Kollegen zu übernehmen. Aus der Deisenhofener Bahnhofswirtschaft fuhr er mit Pferd und Wagen fortan das Bier zur Baustelle. Des ewigen hin und her Fahrens überdrüssig dauerte es nicht lange, bis Kugler an der Baustelle eine Bretterbude errichtete, die unter dem Namen “Kantine der Königlich-Bayerischen Eisenbahn zu Deisenhofen” die Versorgung der Bauarbeiter übernahm und nach Fertigstellung des Schienenweges 1897 zunächst als “Waldrestaurant” firmierte und später – unterdessen zu einem stattlichen Lokal ausgebaut – in “Kugler-Alm” umgetauft wurde.
Die Kugler-Alm, etwa 15 km außerhalb Münchens bei Deisenhofen gelegen, mauserte sich rasch zu einem beliebten Ausflugslokal. Ob Sackhüpfen oder Galopprennen, hier war immer etwas los. Als nach dem Ersten Weltkrieg das Fahrrad immer populärer wurde, ließ auch Franz Xaver Kugler einen Radweg quer durch den Wald zur Kugler-Alm anlegen, eine bis heute beliebte Ausflugsstrecke. Diese Idee wurde von den Münchnern derart begeistert aufgenommen, dass an einem schönen Samstag im Sommer 1922 gleich 13.000 Radler die Kugler-Alm gestürmt haben sollen. Diesem Riesendurst hielten die Biervorräte nicht stand! Der schlaue Wirt wußte einen Ausweg: er mischte das zur Neige gehende Bier je zur Hälfte mit noch reichlich vorhandener Zitronenlimonade und servierte diese neue Mischung seinen Gästen als “Radlermaß” mit dem Hinweis, dieses Getränk eigens für die Radfahrer erfunden zu haben, damit sie nicht schwankend nach Hause fahren müßten.
Die Radlermaß setzte sich in Bayern schnell durch und fand Liebhaber auch in Norddeutschland, wo sie als “Radfahrerliter” übersetzt wurde. Da zur damaligen Zeit in Bayern das dunkle Bier noch dominierte war auch das “Radler” ursprünglich ein Gemisch aus dunklem Vollbier und klarer Zitronenlimonade. Erst im Zuge des allgemeinen Wandels des Verbrauchergeschmacks weg vom dunklen und hin zum hellen Bier vollzog sich diese Veränderung auch beim Radler, das seither aus hellem Vollbier und Zitronenlimonade hergestellt wird.
Die Bereitung des Radlers blieb bis 1993 dem Wirt vorbehalten: Erst in der Gaststätte wurden Bier und Limonade gemischt, denn das Biersteuergesetz verbot bis zu seiner Neufassung, die zum 1.1.1993 Gültigkeit erlangte, die Herstellung fertiger Biermischgetränke. Nachdem diese Beschränkung gefallen war, dauerte es nicht lange, bis das erste fertige Radler auf dem Markt erschien – wenngleich es nicht Bayern waren, die hier Pionierarbeit leisteten, sondern Hessen. Nachahmer fanden sich schnell und heute gehört das Radler, gehören aber auch andere Biermischgetränke wie der Russ’, Cola-Weizen und sonstige Mischungen zum Standardangebot bayerischer und außerbayerischer Brauereien.
Zwar gibt es keine separaten Statistiken über die Verteilung des Biermischgetränkeausstoßes auf die einzelnen Sorten (neben Radler auch Russ’n, Cola-Weizen u.a.), es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in Bayern jährlich ca. 350.000 hl Biermischgetränke hergestellt werden. Davon entfallen ca. 2/3 auf Radler. Die Zahl der Hersteller von Biermischgetränken in Bayern ist mittlerweile auf über 30% aller bayerischen Brauereien angestiegen. Der tatsächliche Radlerkonsum ist in Bayern natürlich weitaus höher, als die Statistiken es zum Ausdruck bringen, erfassen sie doch nur das “Fertiggetränk” Radler. Darüber hinaus wird das Radler natürlich an warmen Sommertagen in großen Mengen in den Biergärten und Wirtschaften Bayerns gemischt, um als erfrischendes, schwach alkoholisches Getränk den Durst der Gäste – und keineswegs nur der Radler – zu stillen.
Eine kleine Besonderheit: Im Radler wird Limonade biersteuerpflichtig! Der Grund für diese abwegig anmutende Besteuerung der Zitronenlimonade mit Biersteuer: Gemäß Biersteuergesetz sind auch Biermischgetränke (dasselbe gilt demnach auch für den Russ’n) Bier, das gemäß seinem Stammwürzegehalt der Bierbesteuerung unterliegt. Der Zuckergehalt der Limonade wird dabei behandelt wie der Stammwürzegehalt des Bieres. Auf ein fertiges Radler entfällt damit mehr Biersteuer als auf dieselbe Mischung, wenn sie erst in der Gaststätte hergestellt wird. Darüber hinaus entfällt auch auf ein Radler, das unter Verwendung zuckergesüßter Limonade hergestellt wird, eine höhere Biersteuer (höherer Zuckergehalt) als auf ein Radler, das unter Verwendung von kalorienreduzierter, süßstoffgesüßter Limonade hergestellt wird.